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Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler

Allgemeine Versicherungsbedingungen - Teil 2

INTERNATIONAL SCIENCE HEALTH CARE PLAN
Tarif für ausländische Stipendiaten
( Stand 2009 / 2010 )

1. Erstattungsfähige Leistungen

1.1. Ambulante Heilbehandlung (als Selbstzahler)

  • ärztliche Leistungen
    soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen
  • Arznei- und Verbandmittel (siehe § 5 Abs. 3 und 4 AVB)
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden (ohne Sehhilfen)
  • Labor- und Strahlendiagnostik ( GOÄ 5000 - 5380 )

Selbstbeteiligung: EUR 20,- pro Versicherungsfall, pro Vorsorge, pro Standardimpfung und Jahr

1.2. Stationäre Heilbehandlung (ohne Wahlleistungen)

  • Allgemeine Krankenhausleistungen ( im 3- oder Mehrbettzimmer ohne privatärztliche und ohne belegärztliche Behandlung )
  • Rehabilitationsmaßnahmen als medizinisch notwendige Anschlußheilbehandlung
  • Nicht versichert sind:
    • die gesondert berechenbare Unterbringung im 1- oder 2- Bettzimmer
    • die gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte
    • die gesondert berechenbare Behandlung durch Belegärzte, die nicht am Krankenhaus angestellt sind, aber ihre Patienten unter Inanspruchnahme der Einrichtungen des Krankenhauses stationär behandeln.

1.3. Krankentransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus

  • Medizinisch notwendiger Transport zur stationären Behandlung

1.4. Zahnärztliche / Kieferchirurgische Heilbehandlung

  • Zahnbehandlung zu 100% bis zu einem Rechnungsbetrag von maximal EUR 500,- pro Jahr
  • Zahnersatzkosten zu 75%, max EUR 2.000,- in 2 Versicherungsjahren nach 8 Monaten Wartezeit
  • Notbehandlung, um gesunde natürliche Zähne, die durch einen Unfall verloren oder beschädigt wurden, wiederherzustellen oder zu ersetzen. Die Behandlung muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall beginnen.

1.5. Rücktransport, Überführungskosten

  • Die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport von Deutschland ins Heimatland. Die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson werden übernommen, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.
  • im Falle des Ablebens einer versicherten Person die durch die Überführung des Verstorbenen in das Heimatland entstehenden notwendigen Mehrkosten bis zu EUR 10.000,00.

1.6. Fakultative Zusatzleistung Schwangerschaft / Entbindung

  • Schwangerschaftstest, Schwangerschaftsbehandlungen, Geburtshilfe und Wochenbett, Behandlung wegen Fehlgeburt, Eileiterschwangerschaft, medizinisch indizierter Kaiserschnitt (analog zu 1.1. - 1.3.).
  • Die Zusatzleistung kann nur gegen einen Zusatzbeitrag für mindestens ein ganzes Versicherungsjahr (12 Monate) abgeschlossen werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Entbindung. Ein Einschluss innerhalb eines Versicherungsjahres oder eine vorzeitige Auflösung der Zusatzleistung ist nicht möglich. Die Zusatzleistung muss vor Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres schriftlich beantragt werden.
  • Die Wartezeit für Entbindung beträgt 8 Monate.

Selbstbeteiligung: EUR 750,- pro Schwangerschaft

2. Beiträge (inklusive Unfall- und Haftpflichtversicherung)

bis 31.12.2009

Die monatlichen Beitragsraten betragen für


1.-24. Monat ab 25. Monat
Stipendiat EUR 47,00 75,20
Ehepartner / Kinder über 18 Jahre EUR 48,50 77,60
Kinder bis 18 Jahre EUR 33,00 52,80
Zusatzbeitrag bei Einschluss
Schwangerschaft / Entbindung
EUR 102,00 102,00

ab 01.01.2010

Die monatlichen Beitragsraten betragen für


1.-24. Monat ab 25. Monat
Stipendiat EUR 47,00 75,00
Ehepartner / Kinder über 18 Jahre EUR 47,00 75,00
Kinder bis 18 Jahre EUR 40,00 55,00
Zusatzbeitrag bei Einschluss
Schwangerschaft / Entbindung
EUR 110,00 110,00