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Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler

Allgemeine Versicherungsbedingungen - Teil 2

INTERNATIONAL SCIENCE HEALTH CARE PLAN EHIC
Zusatztarif für ausländische Stipendiaten
( Stand 1. April 2008 )

1. Erstattungsfähige Leistungen

1.1. Zuzahlungen

die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für

  • Praxisgebühr beim Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, Notdienst oder Ambulanz
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heil- und Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Krankentransporte
  • Rehabilitationsmaßnahmen ambulant und stationär
  • Mutter/Vater - Kind-Kur

Die erstattungsfähigen Zuzahlungen müssen durch Quittungen nachgewiesen werden, die Zuzahlungen auf Arzneimittel zusätzlich mit Kopien der ärztlichen Verordnung. Die Quittungen müssen auf den Namen der versicherten Person ausgestellt sein.

Der Gesamterstattungsbetrag eines Versicherungsjahres ist auf EUR 400,- begrenzt .

1.2. Rücktransportkosten

die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland. Die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson werden übernommen, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.

1.3. Überführungskosten

im Falle des Ablebens einer versicherten Person die durch die Überführung des Verstorbenen in das Heimatland entstehenden notwendigen Mehrkosten bis zu EUR 10.000,00.

1.4. Privat-Haftpflicht

Leistung bis zu pauschal EUR 2.000.000,-

1.5. Unfalltod

Leistung EUR 10.000,-

1.6. Vollständige Invalidität durch Unfall

Leistung EUR 40.000,-

2. Beiträge

Die monatlichen Beitragsraten betragen pro Person EUR 13,80