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Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler Allgemeine Versicherungsbedingungen - Teil 2 INTERNATIONAL SCIENCE HEALTH CARE PLAN EHIC 1. Erstattungsfähige Leistungen 1.1. Zuzahlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für
Die erstattungsfähigen Zuzahlungen müssen durch Quittungen nachgewiesen werden, die Zuzahlungen auf Arzneimittel zusätzlich mit Kopien der ärztlichen Verordnung. Die Quittungen müssen auf den Namen der versicherten Person ausgestellt sein. Der Gesamterstattungsbetrag eines Versicherungsjahres ist auf EUR 400,- begrenzt . 1.2. Rücktransportkosten die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland. Die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson werden übernommen, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist. 1.3. Überführungskosten im Falle des Ablebens einer versicherten Person die durch die Überführung des Verstorbenen in das Heimatland entstehenden notwendigen Mehrkosten bis zu EUR 10.000,00. 1.4. Privat-Haftpflicht Leistung bis zu pauschal EUR 2.000.000,- 1.5. Unfalltod Leistung EUR 10.000,- 1.6. Vollständige Invalidität durch Unfall Leistung EUR 40.000,- 2. Beiträge Die monatlichen Beitragsraten betragen pro Person EUR 13,80 |
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