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Krankenversicherung für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler

Allgemeine Versicherungsbedingungen - Teil 2

SHORT TERM TRAVEL HEALTH INSURANCE

Tarif für kurzfristige Aufenthalte

1. Erstattungsfähige Leistungen

1.1. Ambulante Heilbehandlung (als Selbstzahler)

  • ärztliche Leistungen soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen
  • Arznei- und Verbandmittel (siehe § 4 Abs. 3 und 4 AVB)
  • Labor- und Strahlendiagnostik (GOÄ 5000-5380)

1.2. Stationäre Heilbehandlung (ohne Wahlleistungen)

  • Allgemeine Krankenhausleistungen ( im 3- oder Mehrbettzimmer ohne privatärztliche und ohne beleg- ärztliche Behandlung )
  • Nicht versichert sind:
    • die gesondert berechenbare Unterbringung im 1- oder 2- Bettzimmer
    • die gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte
    • die gesondert berechenbare Behandlung durch Belegärzte, die nicht am Krankenhaus angestellt sind, aber ihre Patienten unter Inanspruchnahme der Einrichtungen des Krankenhauses stationär behandeln.

1.3. Krankentransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus

  • Medizinisch notwendiger Transport zur stationären Behandlung

1.4. Zahnärztliche Heilbehandlung

  • Zahnbehandlung zur akuten Schmerzstillung, begrenzt auf einfache Füllungen; wenn erforderlich Röntgen, Spritze und Entfernen von Zähnen sowie Reparatur von herausnehmbarem Zahnersatz.
  • Notbehandlung, um gesunde natürliche Zähne, die durch einen Unfall verloren oder beschädigt wurden, wiederherzustellen oder zu ersetzen. Die Behandlung muß innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall beginnen.

2. Beiträge

Tagesbeitrag pro Person: EURO 1,50
Mindestbeitrag pro Person: EURO 7,50
Höchstversicherungsdauer: 3 Monate