Allgemeine Versicherungsbedingungen - Teil 2
SHORT TERM TRAVEL HEALTH INSURANCE
Tarif für kurzfristige Aufenthalte
1. Erstattungsfähige Leistungen
1.1. Ambulante Heilbehandlung (als Selbstzahler)
- ärztliche Leistungen soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen
- Arznei- und Verbandmittel (siehe § 4 Abs. 3 und 4 AVB)
- Labor- und Strahlendiagnostik (GOÄ 5000-5380)
1.2. Stationäre Heilbehandlung (ohne Wahlleistungen)
- Allgemeine Krankenhausleistungen ( im 3- oder Mehrbettzimmer ohne privatärztliche und ohne beleg- ärztliche Behandlung )
- Nicht versichert sind:
- die gesondert berechenbare Unterbringung im 1- oder 2- Bettzimmer
- die gesondert berechenbare Behandlung durch leitende Krankenhausärzte
- die gesondert berechenbare Behandlung durch Belegärzte, die nicht am Krankenhaus angestellt sind, aber ihre Patienten unter Inanspruchnahme der Einrichtungen des Krankenhauses stationär behandeln.
1.3. Krankentransport zum nächsten geeigneten Krankenhaus
- Medizinisch notwendiger Transport zur stationären Behandlung
1.4. Zahnärztliche Heilbehandlung
- Zahnbehandlung zur akuten Schmerzstillung, begrenzt auf einfache Füllungen; wenn erforderlich Röntgen, Spritze und Entfernen von Zähnen sowie Reparatur von herausnehmbarem Zahnersatz.
- Notbehandlung, um gesunde natürliche Zähne, die durch einen Unfall verloren oder beschädigt wurden, wiederherzustellen oder zu ersetzen. Die Behandlung muß innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall beginnen.
2. Beiträge
| Tagesbeitrag pro Person: |
EURO 1,50
|
| Mindestbeitrag pro Person: |
EURO 7,50
|
| Höchstversicherungsdauer: |
3 Monate |